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   FG Rheinland-Pfalz, 15.12.1982 - 1 K 155/82   

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https://dejure.org/1982,3261
FG Rheinland-Pfalz, 15.12.1982 - 1 K 155/82 (https://dejure.org/1982,3261)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.1982 - 1 K 155/82 (https://dejure.org/1982,3261)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 1 K 155/82 (https://dejure.org/1982,3261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung nicht behebbarer Baumängel eines zu eigenen Wohnzwecken dienenden Ein-Familien-Haus; Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen wegen verspäteter Fertigstellung des Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 1 Satz 4 § 21a § 12 Nr. 1
    Zur Behandlung nicht behebbarer Baumängel und Aufwendungen für den verspäteten Einzug in ein zu eigenen Wohnzwecken dienenden Ein-Familien-Haus, dessen Nutzwert nach § 21 a EStG erfasst wird.; Einkommensteuer 1980

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Behandlung nicht behebbarer Baumängel und Aufwendungen für den verspäteten Einzug in ein zu eigenen Wohnzwecken dienenden Ein-Familien-Haus, dessen Nutzwert nach § 21 a EStG erfasst wird. - Einkommensteuer 1980

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1983, 492
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.03.1975 - IV R 146/70

    Errichtung eines Gebäudes - Zweckbestimmung - Beabsichtigte Planung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.12.1982 - 1 K 155/82
    Auch die bei der Durchführung eines Bauvorhabens durch Pannen und Fehler entstehenden Mehrausgaben können nicht als vergeblicher oder unnötiger Aufwand sofort abgezogen werden (BFH-Urteil vom 6. März 1975 IV R 146/70, UStBl II 1975, 574).

    Ob trotz der vom BFH im Urteil BStBl II 1975, 574 Dargelegten Grundsätze etwas anderes für Mehrkosten gelten kann, die neben dem für die mangelhafte Leistung erbrachten Entgelt zusätzlich für die Beseitigung behebbarer Baumängel aufgewandt werden (FG Bremen, Urteil vom 20. Februar 1980 I 30/78, EFG 1980, 222), kann dabei dahinstehen.

  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 48/78

    Anwendungsdauer der EinfHaus-VO - Außergewöhnliche Abnutzung - Einfamilienhaus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.12.1982 - 1 K 155/82
    Die eine AfaA rechtfertigenden Umstände - auf deren Eintritt nach den Ausführungen des BFH in dem vom Beklagten in Bezug genommenen Urteil vom 6. März 1979 VIII R 48/78 (BStBl II 1979, 627) dabei abzustellen ist - fallen vorliegend aber nicht in den Anwendungszeitraum des § 21 a EStG , da diese Vorschrift erst ab dem Beginn der Selbstnutzung anzuwenden ist und die Baumängel bereits vor dem Bezug der Wohnung durch die Kläger eingetreten und auch - wie das vorgelegte Gut achten des Architekten ... vom 24. August 1979 zeigt - entdeckt waren.
  • BFH, 28.08.1964 - VI 253/63
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.12.1982 - 1 K 155/82
    Die ihm dadurch entstehenden Kosten (einschließlich der Aufwendungen für eine zwischenzeitliche Lagerung der Möbel) sind nicht einmal dann als Werbungskosten zu behandeln, wenn der Steuerpflichtige mit der bisherigen Wohnung, die er vorzeitig geräumt hat, durch Fremdvermietung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt (BFH-Urteil vom 20. August 1964 VI 253/63, StRK EStG , § 12 Ziff. 1 R. 207).
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